Im Kern schafft die FinStabDEV ein Meldewesen für neu vergebene Kredite zur Finanzierung von Wohnimmobilien. Meldepflichtig sind nicht nur Banken, sondern auch Fonds und Versicherer, sofern sie solche Finanzierungen vergeben. Sämtliche Informationen werden in anonymisierter und teilaggregierter Form erhoben. Wichtig sind u. a. Angaben zu Marktwerten finanzierter Immobilien und zu den Charakteristika neu vergebener Darlehen, z. B. zur Darlehenshöhe und zur Tilgung. Erfasst werden soll auch die Darlehensvolumen-Immobilienwert-Relation, das ist das Verhältnis zwischen dem gesamten Fremdkapitalvolumen einer Wohnimmobilienfinanzierung und dem Marktwert der hiermit finanzierten Wohnimmobilien. Zudem werden Daten zur Schuldendienstfähigkeit und zum Verhältnis zwischen der Gesamtverschuldung und dem Einkommen des Darlehensnehmers zum Zeitpunkt der Kreditvergabe erfasst. Diese Angaben spiegeln die Fähigkeit der Kreditnehmer wider, eingegangene finanzielle Verpflichtungen dauerhaft bedienen zu können. Damit lässt sich ein Aufbau von Risiken bei den Darlehensnehmern beziehungsweise die Lockerung von Kreditvergabestandards abschätzen.
Mit der FinStabDEV werden bestehende Datenlücken geschlossen, sodass zukünftig Stabilitätsrisiken aus der Finanzierung von Wohnimmobilien besser erkannt werden können. Zur Abwehr von Risiken für die Finanzstabilität stehen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Instrumente zur Verfügung, die sie einsetzen kann. So kann die BaFin nach § 48u Kreditwesengesetz die Relation der Darlehenshöhe zum Beleihungswert beschränken oder Vorgaben zur Rückzahlung (Amortisation) von Darlehen erlassen. Die bessere Datenlage wird eine sachgerechte Justierung dieser Instrumente unterstützen. Sie erlaubt auch die Evaluierung der Wirksamkeit, wenn Instrumente eingesetzt werden. Mit der Datenerhebung werden zudem die Vorgaben des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken erfüllt.