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AFS-Empfehlung
Schaf­fung ma­kro­pru­den­zi­el­ler In­stru­men­te für den Wohnim­mo­bi­li­en­markt

Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) hat eine Empfehlung an die Bundesregierung zur Schaffung "nationaler makroprudenzieller Instrumente für den Wohnimmobilienmarkt" beschlossen. Dabei handelt es sich um zusätzliche Eingriffsrechte der Aufsicht, um einer kreditgetriebenen Überhitzung am Wohnimmobilienmarkt und etwaigen systemischen Krisen in Deutschland entgegenzuwirken.

Der AFS empfiehlt der Bundesregierung, bis Ende März 2016 eine Rechtsgrundlage zu schaffen, mit denen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Mindestanforderungen für die Kreditfinanzierung von Wohnimmobilien - u.a. die Höhe des mindestens einzubringenden Eigenkapitals oder eine Mindesttilgung - einführen könnte, falls dies in Zukunft für notwendig erachtet werden sollte. Auf diese Weise kann eine Gefährdung der Finanzstabilität aus einer übermäßigen Kreditvergabe, aus Preisblasen am Immobilienmarkt sowie nachlassenden Kreditvergabestandards begrenzt werden.

Eine derartige Ergänzung des makroprudenziellen Instrumentariums befürworten auch internationalen Institutionen wie der Internationale Währungsfonds (IWF), das Financial Stability Board (FSB) und der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB). Dementsprechend haben auch mehrere andere europäische Staaten ihr makroprudenzielles Instrumentarium ausgebaut. Die Empfehlung zur Schaffung solcher Instrumente ist präventiv, ein konkreter Anwendungsbedarf wird derzeit nicht gesehen. Wichtig ist demnach, präventiv vielfältige makroprudenzielle Instrumente zu schaffen, sodass auf Probleme der Finanzstabilität möglichst zielgenau reagiert werden kann.