Navigation und Service

Navigation

Hauptmenü

AFS-Emp­feh­lun­gen

Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) kann Warnungen und Empfehlungen abgeben, um systemischen Risiken entgegenzuwirken und die Widerstandskraft des Finanzsystems zu stärken. Adressaten können die Bundesregierung, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder andere öffentliche Stellen im Inland sein. Der AFS nutzt diese Maßnahmen, um makroprudenzielle Politik vorausschauend zu gestalten und die Finanzstabilität zu wahren. Warnungen und Empfehlungen des AFS werden grundsätzlich veröffentlicht. Der AFS berücksichtigt aber, welche Signale er damit an die Öffentlichkeit und die Märkte sendet und ob von der Veröffentlichung selbst eine Gefahr für die Finanzstabilität ausgehen kann. In diesem Fall werden weder Warnungen noch Empfehlungen veröffentlicht.

Empfehlungen

In Empfehlungen zeigt der AFS eine drohende Gefährdung der Finanzstabilität auf und schlägt konkrete Handlungsoptionen vor, die er für erforderlich, geeignet und angemessen erachtet, um auf die drohende Gefährdung zu reagieren. Empfehlungen können insbesondere makroprudenzielle Maßnahmen umfassen, die andere öffentliche inländische Stellen ergreifen können, um zur Wahrung der Finanzstabilität beizutragen.

Der Adressat einer Empfehlung muss dem AFS mitteilen, wie er die empfohlenen Maßnahmen umsetzt oder begründen, weshalb er beabsichtigt, von der Empfehlung abzuweichen („comply or explain“). Empfehlungen können auch Vorschläge zu Änderungen des Regulierungsrahmenwerks beinhalten. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) kann das Initiativrecht der Bundesregierung nutzen, um die rechtliche Umsetzung zeitnah anzustoßen.

Evaluierung

Der AFS überprüft und bewertet die Umsetzung von Empfehlungen durch die Adressaten oder die Begründung, weshalb ein Adressat von der Empfehlung abweicht. Er evaluiert die Wirksamkeit makroprudenzieller Maßnahmen im Nachhinein und beurteilt so, ob die Maßnahmen angepasst werden müssen. Grundlage hierfür ist eine Einschätzung der Deutschen Bundesbank. Bewertungen zu öffentlichen Empfehlungen werden grundsätzlich veröffentlicht. Die Umsetzung durch den Adressaten wird analog zum Vorgehen des ESRB beurteilt.

AFS-Empfehlungen

Nummer der Empfehlung

InhaltVeröffentlichungsdatumAdressat
AFS/2019/1[PDF, 404KB] Erhöhung des antizyklischen Kapitalpuffers
Weitere Informationen
27.05.2019BaFin
AFS/2015/1[PDF, 157KB] Neue Instrumente für die Regulierung der Darlehensvergabe zum Bau oder Erwerb von Wohnimmobilien
Weitere Informationen
30.06.2015 Bundesregierung