Beim antizyklischen Kapitalpuffer (Countercyclical Capital Buffer - CCyB) handelt es sich um einen Kapitalpuffer, der präventiv die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems gegenüber zyklischen Risiken stärken soll. Die Höhe des CCyB orientiert sich dabei an der Höhe der zyklischen Systemrisiken im Finanzsystem. Dazu wird unter anderem analysiert, ob und wie stark die Entwicklung der Kreditvergabe vom Wirtschaftszyklus abweicht. In guten Zeiten (bei geringen, aber steigenden zyklischen Systemrisiken) sollen die Banken zusätzliches Kapital bilden, mit dem sie in schlechten Zeiten Verluste auffangen können. Der antizyklische Kapitalpuffer ist insoweit ein zyklischer Zuschlag auf das harte Kernkapital von Banken. Wird die Pufferanforderung in Krisenzeiten gesenkt, steht das freigesetzte Kapital unmittelbar für die Kreditvergabe zur Verfügung. Damit soll der CCyB einer krisenverstärkenden Einschränkung des Kreditangebots entgegenwirken. Neben seiner positiven Wirkung auf die Verlustabsorptionsfähigkeit der Banken kann der CCyB ein übermäßiges Kreditwachstum dämpfen und so einer Überhitzung der Volkswirtschaft vorbeugen.
Der CCyB ist im Kreditwesengesetz (§ 10d KWG) und in der Solvabilitätsverordnung (SolvV) als Umsetzung der europäischen Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive - CRD) festgelegt. Die national verantwortliche Behörde – in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – legt bei sich aufbauenden zyklischen Systemrisiken die Pufferquote fest. Die Bundesbank erstellt hierfür Analysen zur zyklischen Risikolage. Der CCyB kann in Schritten von 0,25 Prozentpunkten festgelegt werden und grundsätzlich bis zu 2,5 % betragen. Sofern die Aufsicht es als erforderlich ansieht, kann sie aber eine höhere Quote als 2,5 % festlegen. Auch Banken in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums müssen auf ihre Risikopositionen, die sie gegenüber Deutschland halten, den CCyB bis zu einer Quotenhöhe von 2,5 % anwenden (verpflichtende Reziprozität). Gleiches gilt für die Risikopositionen deutscher Banken gegenüber anderen Ländern. Für Pufferquoten über 2,5 % wird die reziproke Anwendung empfohlen.
Höhe des antizyklischen Kapitalpuffers
Datum des BaFin- | Einzuhalten ab | Einzuhalten bis | Höhe | AFS-Kommunikation |
---|---|---|---|---|
31. Januar 2022 | 1. Februar 2023 | bis auf weiteres | 0,75 % | Heraufsetzung des CCyB zum 1. Februar 2022 |
31. März 2020 | 1. April 2020 | 31. Januar 2023 | 0,00 % | Herabsetzung des CCyB zum 1. April 2020 |
28. Juni 2019 | [1. Juli 2020] Aufbau in 2020 abgebrochen (ersetzt durch Allgemeinverfügung vom 31. März 2020) | - | 0,25 % | AFS-Empfehlung zur Erhöhung des CCyB |
28. Dezember 2015 | 1. Januar 2016 | 30. Juni 2020 | 0,00 % | Einführung des Antizyklischen Kapitalpuffers (CCyB) |